Statements zur Risikobeurteilung

  • Nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ist der Hersteller verpflichtet, eine Risikobeurteilung durchzuführen
  • Die harmonisierten A-Norm EN ISO 12100:2010-11 ist die Anleitung für die Durchführung der Risikobeurteilung
  • Die Risikobeurteilung beginnt zusammen, mit der Umsetzung der Entwicklungsidee
  • Die Risikobeurteilung ist keine  "one-man-show", sondern ein Teamwork
  • Alle Dokumentationen basieren auf dem Inhalt der Risikobeurteilung, also auch die Betriebsanleitung
  • In der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Unterzeichner, dass die Risikobeurteilung durchgeführt worden ist
  • Ein Anlagenbauer hat Anrecht auf die Risikobeurteilungen der zugelieferten Maschinen und unvollständigen Maschine

Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung

Risikominderung

Für die Durchführung und die Dokumentation der Risikobeurteilung haben wir mit dem Redalogic®-Risikoassistent eine Datenbankapplikation entwickelt, mit welcher wir Ihre Risikobeurteilungen mit Bildern und Konformitätserklärung erstellen können.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.