CE-Konformität bedeutet Maschinensicherheit

Maschinensicherheit bedeutet Maschinen so zu bauen, dass für Personen und Haustiere während dem Lifecycle, vom Transport bis hin zur Entsorgung, alle Risiken technisch, soweit als möglich  ausgeschlossen, oder minimiert werden.

Die Einhaltung Maschinensicherheitsvorgaben bedeutet auch in hohem Masse Herstellerschutz vor Regressforderungen.

Unter die vom Arbeitsgesetz geforderte Maschinensicherheit fallen:

  • Anlagen (Verbund von Maschinen, unvollständigen Maschinen und Baugruppen)
  • Maschinen
  • unvollständige Maschinen
  • auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurten
  • abnehmbare Gelenkwellen

Die CE-Konformität basiert auf der Konformitätsvermutung*, aus welcher hervorgeht, dass der Hersteller die gesetzlich geforderten Massnahmen bei der Herstellung umgesetzt hat.
Dass die Anforderungen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, welche seit dem 29. Dezember 2009 auch in der Schweiz verbindlich ist, erfüllt worden sind, bestätigt der CEO mit seiner Unterschrift auf der EG-Konformitätserklärung für Maschinen, oder auf der Einbauerklärung für unvollständige Maschinen.

* Die CE-Konformitätsvermutung besagt, dass der Hersteller die Maschinenrichtlinie und die harmonisierten Normen angewendet hat.
    Dies wird mit der Unterschrift auf der EG-Konformitätserklärung, bzw. Einbauerklärung betätigt.
    Die Behörden in der EU, sowie in der Schweiz vermuten gestützt auf die Erklärung, dass das Produkt sicher ist.